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Berlin - Die Spendenaffäre um Jürgen Möllemann, den früheren Landeschef der FDP in Nordrhein-Westfalen, wird für die Partei teuer. Sie soll knapp 3,5 Millionen Euro Strafe wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Mit dem Urteil vom Dienstag wurde die Klage der FDP gegen die Strafzahlung zurückgewiesen, die die Bundestagsverwaltung fordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 hatte Möllemann Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Möllemann, der im Juli 2003 bei einem Fallschirmsprung tödlich verunglückte, ließ im Bundestagswahlkampf 2002 schließlich noch einmal knapp eine Millionen Euro auf dunklen Wegen in die Partei einspeisen - diesmal zur Finanzierung eines antiisraelischen Flugblattes.
Die Bundestagsverwaltung erließ im Juli 2009 einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 4,3 Millionen Euro. Die Parteienkontrolleure des Bundestags bewerteten die Schiebereien Möllemanns in weiten Teilen als besonders schweren Verstoß gegen das Parteiengesetz, der von Gesetzes wegen eine Strafzahlung nach sich ziehen muss, die dreimal so hoch ist wie die Summe der anonymen Spenden. Der SPIEGEL berichtete damals, es drohe ein gewaltiges Loch in der Parteikasse.
Gegen den Strafbescheid klagte die FDP - sie hatte mit einem deutlich geringeren Betrag gerechnet. Vor dem Gericht wurde nun lediglich über einen Bußgeldbetrag von 3,463 Millionen verhandelt. 873.500 Euro hatte die Partei vor sieben Jahren vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt, gemäß eigener Berechnungen zu dem im Jahr 2002 entstandenen Schaden.
Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte der Prozessbevollmächtige der FDP, Christopher Lenz, eine Würdigung der Tatsache gefordert, dass die Partei selbst an der Aufklärung der Spendenaffäre um den Möllemann maßgeblich mitgewirkt habe. Lenz verwies auch auf die Außenwirkung des Urteils. Wenn eine Partei, die sich selbst "einer Zerreißprobe gestellt" habe, indem sie eine Spendenaffäre in den eigenen Reihen offengelegt habe, dafür sanktioniert würde, sende dies auch ein "Signal an andere Parteien mit ähnlichen Problemen".
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